Der Geldgeber ist entweder eine Bank, und unterliegt somit dem Bankrecht, oder es ist eine dritte Partei. In erstgenanntem Fall unterliegen Sie und die Bank sämtlichen gesetzlichen Regeln, die für Kreditinstitute gelten, wenn Sie sich Geld leihen. Das betrifft unter anderem Elemente wie Bonitätsnachweise. Wollen Sie sich dagegen Geld leihen durch privat, dann sind die Vorgaben weniger streng. Ein privater Geldgeber kann deshalb Geld anders verleihen. Dadurch könnten Sie beispielswiese Geld leihen ohne SCHUFA. Aber „privat“ bedeutet nicht zwingend Geld von Privatpersonen leihen. Ebenso kann „privat“ auch ein Unternehmen sein.