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Das ist bei Kontoführungsgebühren zu beachten
Ein Girokonto ist heutzutage schnell eingerichtet. Bei vielen Banken fallen jedoch für Girokonten sogenannte Kontoführungsgebühren an. Dabei handelt es sich um eine monatliche Grundgebühr. Je nach Bank und Kontomodell kann diese unterschiedlich hoch sein. Weitere Gebühren werden je nach Bank für Überweisungen oder Abhebungen fällig.
Das Wichtigste in Kürze
- Vergleichen Sie vor der Eröffnung eines Girokontos unbedingt die Gebühren verschiedener Anbieter.
- Achten Sie auch bei kostenlosen Girokonten auf die Bedingungen, die mit der Kontoführung verbunden sind.
- Sie können Kontoführungsgebühren teilweise von der Steuer absetzen.
- Es gibt einige rechtlich unzulässige Gebühren, die Sie sich im Rahmen einer dreijährigen Verjährungsfrist erstatten lassen können.
- Hat Ihre Bank Sie zu den Kontoführungsgebühren falsch informiert, können Sie sich diese zurückholen.
Mit unserem Online-Vergleich wählen Sie aus einer Vielzahl von Anbietern und Kontomodellen bequem von zuhause Ihr Wunschkonto aus!
Gebühren für die Kontoführung und zusätzliche Kosten
Kontoführungsgebühren sind fixe Gebühren, die Ihnen Ihre Bank für die Bereitstellung des Kontos in Rechnung stellt. Je nach Bank variiert die Höhe der Kontoführungsgebühren, darum lohnt sich ein Vergleich in jedem Fall. Neben den fixen Kontoführungsgebühren können je nach Bank und Kontomodell zusätzliche Kosten anfallen, zum Beispiel für:
- Eingehende Gut- und Lastschriften
- Schriftliche Überweisungen
- Echtzeit-Überweisungen
- Online-Aufträge
- Geldein- und Auszahlungen
- Kontoauszüge
- Garantien und Versicherungen
- Kosten für SMS-Tan
- Dispozinsen bei Überschreitung des Dispo-Betrags
Weitere Kontogebühren für besondere Dienstleistungen
Neben der monatlichen Grundgebühr, die bei der Führung eines Kontos zu begleichen ist, können weitere Kosten auf Kontoinhaber zukommen. Dies ist unter anderem beim Verlust von Kreditkarten der Fall, sofern diese nicht gestohlen wurden, sondern selbst verschuldet verloren gegangen sind. Auch Nachforschungsaufträge gehen mit Mehrkosten einher. Es gibt allerdings auch eine Reihe von Leistungen, die Ihnen Ihre Bank nicht berechnen darf. Was jeweils gilt, zeigen unsere Beispiele:
Ersatzkarte
Eine Gebühr kann bei Verlust oder Beschädigung von Kreditkarten nur erhoben werden, wenn von Seiten des Kontoinhabers ein Selbstverschulden vorliegt. Andernfalls darf keine Kontogebühr in Rechnung gestellt werden. Auch dann nicht, wenn die Beschädigung durch einen schlecht gewarteten Geldautomaten verursacht wurde. Entschieden hat dies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.
Kontoauflösung
Haben Sie Ihr Konto oder Sparbuch entsprechend der bei Ihrer Bank geltenden Kündigungsfristen gekündigt, dürfen dafür keine Kontogebühren erhoben werden. Lösen Sie Ihr Konto allerdings vor Ablauf geltender Fristen auf, müssen Sie je nach Bank mit einer geringfügigen Gebühr rechnen.
Nachforschungsauftrag
Haben Sie als Kontoinhaber den betreffenden Überweisungsauftrag vollständig und korrekt ausgefüllt und es kommt zur Nachforschung, wäre es unzulässig, wenn Ihnen Ihre Bank diese in Rechnung stellt. Haben Sie hingegen einen fehlerhaften Überweisungsträger eingereicht bzw. online übermittelt, kann die Bank für die Nachforschung eine Gebühr erheben.
Verlust des PIN-Briefes
Mitunter kommt es vor, dass PIN-Briefe beim Postversand verloren gehen. Für eine erneute Zusendung der PIN darf Ihnen die Bank in einem solchen Fall keine Gebühren in Rechnung stellen. Wurde der Brief allerdings korrekt zugestellt und Sie verlieren diesen, sind Kontogebühren zulässig.
Mit dem Girokonto Vergleich von Finanzcheck.com können Sie bequem online die für Sie optimalen Konditionen für Ihr nächstes Girokonto finden.
Tipps, wie Sie hohe Kontoführungsgebühren vermeiden
Angebote vergleichen: Bevor Sie ein Girokonto eröffnen, sollten Sie unbedingt Angebote verschiedener Banken vergleichen. Die Angebote müssen Sie dabei nicht selbst einholen. Finanzcheck.com bietet Ihnen die Möglichkeit, Preise (d. h. auch Kontoführungsgebühren) und Konditionen verschiedener Anbieter ganz bequem von zuhause aus zu vergleichen.
Vorsicht bei kostenlosen Girokonten: Viele Institute bieten kostenlose Girokonten an, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Diese können zum Beispiel an monatlicher Mindestgeldeingang oder ein hoher Dispozins sein.
Kontomodelle vergleichen: Viele Institute bieten nicht nur eine, sondern mehrere Arten von Girokonten, sogenannte Girokonto-Modelle an. Prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob sich das aktuelle Kontomodell noch für Sie lohnt oder ob es nicht vorteilhafter wäre, auf ein anderes Modell umzusteigen.
Gibt es kostenlose Girokonten?
- DKB
- ING
- Commerzbank
- 1822direkt
- N26
- PSD Bank Hessen-Thüringen
- Openbank
- Postbank
- TARGOBANK
- norisbank
- Degussa Bank
- Fidor Bank
- Bunq
- PayCenter
Fragen und Antworten rund um Kontoführungsgebühren
Wie hoch sind durchschnittlich die Kontoführungsgebühren?
Auf Finanzcheck.de können Sie die Preise verschiedener Anbieter vergleichen. Kontoführungsgebühren betragen im Durchschnitt monatlich ca. 5,00 Euro. Um einen Überblick über die Preisunterschiede zu bekommen, nutzen Sie unseren Online-Vergleich.
Wie oft werden die Kontoführungsgebühren abgebucht?
Können sich die Kontogebühren ändern?
Da Banken die Kontogebühren individuell festlegen, können sich diese jederzeit ändern. Änderungen der Kontogebühren wird Ihre Bank Ihnen grundsätzlich schriftlich mitteilen. Achtung: Viele Banken teilen Änderungen, bzw. Erhöhungen der Kontogebühren im Voraus mit. Wenn Sie mit der Preisänderung nicht einverstanden sind, haben Sie innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit dem zu widersprechen, den Vertrag ggf. zu kündigen oder das Kontomodell zu wechseln. Wenn Sie innerhalb der angegebenen Zeit nicht reagieren, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.
Können Kontoführungsgebühren von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, Kontoführungsgebühren können Sie teilweise von der Steuer absetzen. Die Kontoführungsgebühren sollten in der Steuererklärung stehen. Der Punkt, wo Sie diese eintragen sollten, nennt sich “Werbungskosten“. Hier dürfen Sie eine Pauschale von 16,00 Euro Kontoführungsgebühren absetzen.