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So können Sie einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen
Sie haben einen Kredit angefragt, diesen jedoch aufgrund Ihrer SCHUFA nicht oder nur zu schlechten Konditionen angeboten bekommen? Negative SCHUFA-Einträge führen im finanziellen Alltag oft zu zahlreichen Komplikationen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Wir erklären Ihnen, unter welche Voraussetzungen das möglich ist und wie Sie vorgehen sollten.
Das Wichtigste zum Thema SCHUFA-Eintrag löschen
- Generell existieren sowohl positive als auch negative SCHUFA-Einträge.
- Ein negativer SCHUFA-Eintrag kommt durch nicht bezahlte oder wiederholt angemahnte Forderungen sowie eine Darlehenskündigung durch den Kreditgeber wegen Zahlungsausfall zustande.
- Negative Einträge in der SCHUFA können sich nachteilig auf die Konditionen eines Kredits auswirken oder zur Ablehnung eines Darlehensantrags führen.
- Sie haben die Möglichkeit, fehlerhafte SCHUFA-Einträge löschen zu lassen.
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Wann SCHUFA-Einträge automatisch gelöscht werden
Die automatische Löschung negativer SCHUFA-Einträge erfolgt je nach Art des Eintrags und kann bis zu mehreren Jahren auf sich warten lassen. Am längsten bestehen bleiben negative Einträge über Zahlungsverzüge. Nach der Begleichung offener Posten beträgt die Löschfrist meist drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie die Verbindlichkeit bezahlt haben.
Diese SCHUFA-Einträge lassen sich vorzeitig löschen
Für einige Fälle besteht die jedoch die Möglichkeit zur vorzeitigen Löschung aus der SCHUFA. Dazu zählen falsche Angaben, Informationen zu aufgelösten Girokonten und Kreditkartenkonten, Konditionsanfragen für Darlehen, beglichene Forderungen, Daten aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis sowie Privatinsolvenzen mit Restschuldbefreiung.
Falscheinträge löschen
Falscheinträge im SCHUFA-Verzeichnis sollten Sie umgehend melden. Dazu müssen Sie als Verbraucher die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen nachweisen. Typische Beispiele für falsche SCHUFA-Daten, die Sie löschen lassen können, sind:
- falsche Forderungen
- bereits beglichene Forderungen
- gelöschte Konten
- veraltete Adressen
Geringfügige Schulden sofort löschen
Ausstehende Schulden von maximal 2000 Euro können Sie auf Antrag umgehend löschen lassen. Dies ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie haben die Forderung innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung bei der SCHUFA beglichen.
- Die Forderung ist nicht tituliert.
- Es liegt eine Zahlungsbestätigung des Gläubigers vor.
Titulierte Forderungen bedingt vorzeitig löschen
Um eine titulierte Forderung handelt es sich, wenn ein Richter deren Gültigkeit bestätigt. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Wenn Sie den entsprechenden SCHUFA-Eintrag löschen lassen möchten, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
- Sie haben die Verbindlichkeit beglichen.
- Das Amtsgericht hat den Ausgleich bestätigt.
- Der Gläubiger stimmt der Löschung zu.
Beglichene Forderungen löschen
- Zur Löschung bezahlter Forderungen aus der SCHUFA muss das Amtsgericht den Ausgleich bestätigen.
- Der Gläubiger muss in die Löschung einwilligen.
Gerichtsdaten vorzeitig löschen
Auch Gerichtsdaten beim Amtsgericht können Sie bei vorliegenden Bedingungen vorzeitig löschen lassen:
- Sie haben die offene Forderung bezahlt.
- Der Gläubiger stimmt der vorzeitigen Löschung zu.
- Das Amtsgericht muss die erfolgte Zahlung durch eine Löschurkunde bestätigen.
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So können Sie die SCHUFA-Löschung beantragen
Die Löschung fehlerhafter oder veralteter SCHUFA-Einträge können Sie in vier einfachen Schritten vornehmen:
- Fordern Sie eine SCHUFA-Auskunft an.
- Überprüfen Sie Ihre SCHUFA-Einträge.
- Erfassen Sie falsche Einträge schriftlich.
- Lassen Sie der SCHUFA die Richtigstellung zusammen mit der Aufforderung per Einwurfeinschreiben zukommen. Belege, welche die Richtigstellung nachweisen, sind mit einzureichen (zum Beispiel die Bestätigung über ein getilgtes Darlehen).
Ihr Ansprechpartner für die Löschung von SCHUFA-Einträgen ist die SCHUFA Holding AG. Diese ist online per Rückfrageformular oder telefonisch unter folgender Hotline zu erreichen: 0611 92780 (werktags von 8 bis 19 Uhr). Die Adresse der SCHUFA-Auskunftei lautet:
SCHUFA Holding AG
Privatkunden Servicecenter
Postfach 103441
50474 Köln
Musteranschreiben an die SCHUFA
Sie können folgenden Musterbrief für die Löschung von SCHUFA-Einträgen nutzen:
Ort, Datum
Betreff: Vorzeitige Löschung einer Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe am [Datum] eine SCHUFA-Selbstauskunft erhalten, um meine Daten zu prüfen. Dabei ist mir ein fehlerhafter Eintrag aufgefallen, welcher dem tatsächlichen Sachverhalt widerspricht.
[Sachverhalt erläutern und mit Nachweisen in der Anlage belegen.]
Ich fordere Sie somit auf, die fehlerhaften Daten bis zum [Löschfrist von drei Wochen] zu löschen und mir infolge eine aktuelle Selbstauskunft zu senden. Sollte die Löschung der Eintragung nicht bis zum [Datum] erfolgt sein, werde ich diese gerichtlich veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen,
[NAME]
So können Sie Ihre SCHUFA einsehen
Wenn Sie Ihre SCHUFA einsehen möchten, besteht dazu einmal jährlich kostenlos die Möglichkeit. Das regelt § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes. Zu diesem Zweck stehen jedem deutschen Staatsbürger auf der Website der SCHUFA-Auskunftei entsprechende Formulare zur Verfügung. Sechs bis acht Wochen nach dem Versenden erhalten Sie Post von dem Unternehmen. Die kostenlose Version zeigt aber nur persönliche Daten und Ihren SCHUFA-Score. Mehr Informationen erhalten Sie mit einem der kostenpflichtigen Pakete der Auskunftei. Für den Antrag Ihrer kostenlosen SCHUFA-Auskunft benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis.
Diese SCHUFA-Einträge werden unterschieden
Die SCHUFA ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches Daten zu Personen und deren Finanzen sammelt und speichert. SCHUFA-Einträge beinhalten Informationen zur Person – etwa Namen, aktuelle und vergangene Anschriften, das Geburtsdatum sowie den Geburtsort. Des Weiteren erfasst das Unternehmen Informationen zum Zahlungsverhalten und der Zahlungszuverlässigkeit. Dazu zählen Daten über abgeschlossene Kreditverträge, bestehende Konten und Kreditkarten.
Die SCHUFA sammelt zusätzlich Daten über offene Verbindlichkeiten wie mehrfach angemahnte Forderungen oder Vollstreckungstitel. Hat ein Kreditnehmer nachweislich missbräuchlich oder in betrügerischer Absicht gehandelt, vermerkt die Auskunftei dies ebenfalls. Auch Informationen aus öffentlichen Registern und Bekanntmachungen wie eidesstattlichen Versicherungen werden erfasst.
Positive SCHUFA-Einträge
Positive SCHUFA-Einträge bestehen aus Informationen, die das ordentliche Zahlungsverhalten bei Rechtsgeschäften mit finanziellen Vorgängen betreffen. Dies beinhaltet vertragskonformes Verhalten im Umgang mit Kaufverträgen, Leasing, Telefongesellschaften, Girokonten, Darlehen und Kreditkarten.
Negative SCHUFA-Einträge
Negative SCHUFA-Einträge sind ein Indiz für vertragswidriges Verhalten in Finanzfragen. Zahlungsausfälle, Zahlungsrückstände beim Kreditkartenkonto, Baufinanzierungen oder Leasingverträgen, aber auch Einträge im öffentlichen Schuldnerverzeichnis beeinflussen die persönliche Bonität negativ. Zu negativen SCHUFA-Einträgen können die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eidesstattliche Versicherung oder Erzwingungshaft zur Abgabe einer solchen führen.
Wenn Sie noch Fragen zu Ihrer SCHUFA oder dem Kreditvergleich haben, kontaktieren Sie die Kreditspezialisten von FINANZCHECK.com kostenlos unter der Hotline 0800 433 88 77 66!