Schufa Eintrag löschen
Das müssen Sie für eine Löschung tun

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So können Sie einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen

Sie haben einen Kredit angefragt, diesen jedoch aufgrund Ihrer SCHUFA nicht oder nur zu schlechten Konditionen angeboten bekommen? Negative SCHUFA-Einträge führen im finanziellen Alltag oft zu zahlreichen Komplikationen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Wir erklären Ihnen, unter welche Voraussetzungen das möglich ist und wie Sie vorgehen sollten.

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Wann SCHUFA-Einträge automatisch gelöscht werden

Die automatische Löschung negativer SCHUFA-Einträge erfolgt je nach Art des Eintrags und kann bis zu mehreren Jahren auf sich warten lassen. Am längsten bestehen bleiben negative Einträge über Zahlungsverzüge. Nach der Begleichung offener Posten beträgt die Löschfrist meist drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie die Verbindlichkeit bezahlt haben.

Diese SCHUFA-Einträge lassen sich vorzeitig löschen

Für einige Fälle besteht die jedoch die Möglichkeit zur vorzeitigen Löschung aus der SCHUFA. Dazu zählen falsche Angaben, Informationen zu aufgelösten Girokonten und Kreditkartenkonten, Konditionsanfragen für Darlehen, beglichene Forderungen, Daten aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis sowie Privatinsolvenzen mit Restschuldbefreiung.

Falscheinträge löschen

Falscheinträge im SCHUFA-Verzeichnis sollten Sie umgehend melden. Dazu müssen Sie als Verbraucher die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen nachweisen. Typische Beispiele für falsche SCHUFA-Daten, die Sie löschen lassen können, sind:

Geringfügige Schulden sofort löschen

Ausstehende Schulden von maximal 2000 Euro können Sie auf Antrag umgehend löschen lassen. Dies ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Titulierte Forderungen bedingt vorzeitig löschen

Um eine titulierte Forderung handelt es sich, wenn ein Richter deren Gültigkeit bestätigt. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Wenn Sie den entsprechenden SCHUFA-Eintrag löschen lassen möchten, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:

Beglichene Forderungen löschen

Beglichene Forderungen können Sie nach der Zahlung unter folgenden Voraussetzungen entfernen lassen:

Gerichtsdaten vorzeitig löschen

Auch Gerichtsdaten beim Amtsgericht können Sie bei vorliegenden Bedingungen vorzeitig löschen lassen:

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So können Sie die SCHUFA-Löschung beantragen

Die Löschung fehlerhafter oder veralteter SCHUFA-Einträge können Sie in vier einfachen Schritten vornehmen:

  1. Fordern Sie eine SCHUFA-Auskunft an.
  2. Überprüfen Sie Ihre SCHUFA-Einträge.
  3. Erfassen Sie falsche Einträge schriftlich.
  4. Lassen Sie der SCHUFA die Richtigstellung zusammen mit der Aufforderung per Einwurfeinschreiben zukommen. Belege, welche die Richtigstellung nachweisen, sind mit einzureichen (zum Beispiel die Bestätigung über ein getilgtes Darlehen).
Kontaktdaten der SCHUFA

Ihr Ansprechpartner für die Löschung von SCHUFA-Einträgen ist die SCHUFA Holding AG. Diese ist online per Rückfrageformular oder telefonisch unter folgender Hotline zu erreichen: 0611 92780 (werktags von 8 bis 19 Uhr). Die Adresse der SCHUFA-Auskunftei lautet:

SCHUFA Holding AG
Privatkunden Servicecenter
Postfach 103441
50474 Köln

Musteranschreiben an die SCHUFA

Sie können folgenden Musterbrief für die Löschung von SCHUFA-Einträgen nutzen:

Ort, Datum

Betreff: Vorzeitige Löschung einer Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am [Datum] eine SCHUFA-Selbstauskunft erhalten, um meine Daten zu prüfen. Dabei ist mir ein fehlerhafter Eintrag aufgefallen, welcher dem tatsächlichen Sachverhalt widerspricht.

[Sachverhalt erläutern und mit Nachweisen in der Anlage belegen.]

Ich fordere Sie somit auf, die fehlerhaften Daten bis zum [Löschfrist von drei Wochen] zu löschen und mir infolge eine aktuelle Selbstauskunft zu senden. Sollte die Löschung der Eintragung nicht bis zum [Datum] erfolgt sein, werde ich diese gerichtlich veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen,

[NAME]

Ihre Möglichkeiten, wenn die SCHUFA die Löschung verweigert
Verweigert die SCHUFA die Löschung eines Eintrags, können Sie sich an die Ombudsperson der SCHUFA wenden. Diese Schlichter vermitteln im Streitfall. Wenn das keinen Erfolg hat, können Sie sich von einem Anwalt der Verbraucherschutzzentrale beraten lassen.

So können Sie Ihre SCHUFA einsehen

Wenn Sie Ihre SCHUFA einsehen möchten, besteht dazu einmal jährlich kostenlos die Möglichkeit. Das regelt § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes. Zu diesem Zweck stehen jedem deutschen Staatsbürger auf der Website der SCHUFA-Auskunftei entsprechende Formulare zur Verfügung. Sechs bis acht Wochen nach dem Versenden erhalten Sie Post von dem Unternehmen. Die kostenlose Version zeigt aber nur persönliche Daten und Ihren SCHUFA-Score. Mehr Informationen erhalten Sie mit einem der kostenpflichtigen Pakete der Auskunftei. Für den Antrag Ihrer kostenlosen SCHUFA-Auskunft benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis.

Diese SCHUFA-Einträge werden unterschieden

Die SCHUFA ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches Daten zu Personen und deren Finanzen sammelt und speichert. SCHUFA-Einträge beinhalten Informationen zur Person – etwa Namen, aktuelle und vergangene Anschriften, das Geburtsdatum sowie den Geburtsort. Des Weiteren erfasst das Unternehmen Informationen zum Zahlungsverhalten und der Zahlungszuverlässigkeit. Dazu zählen Daten über abgeschlossene Kreditverträge, bestehende Konten und Kreditkarten.

Die SCHUFA sammelt zusätzlich Daten über offene Verbindlichkeiten wie mehrfach angemahnte Forderungen oder Vollstreckungstitel. Hat ein Kreditnehmer nachweislich missbräuchlich oder in betrügerischer Absicht gehandelt, vermerkt die Auskunftei dies ebenfalls. Auch Informationen aus öffentlichen Registern und Bekanntmachungen wie eidesstattlichen Versicherungen werden erfasst.

Positive SCHUFA-Einträge

Positive SCHUFA-Einträge bestehen aus Informationen, die das ordentliche Zahlungsverhalten bei Rechtsgeschäften mit finanziellen Vorgängen betreffen. Dies beinhaltet vertragskonformes Verhalten im Umgang mit Kaufverträgen, Leasing, Telefongesellschaften, Girokonten, Darlehen und Kreditkarten.

Negative SCHUFA-Einträge

Negative SCHUFA-Einträge sind ein Indiz für vertragswidriges Verhalten in Finanzfragen. Zahlungsausfälle, Zahlungsrückstände beim Kreditkartenkonto, Baufinanzierungen oder Leasingverträgen, aber auch Einträge im öffentlichen Schuldnerverzeichnis beeinflussen die persönliche Bonität negativ. Zu negativen SCHUFA-Einträgen können die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eidesstattliche Versicherung oder Erzwingungshaft zur Abgabe einer solchen führen.

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Fragen und Antworten zum Thema SCHUFA Eintrag löschen

Für Rechtsgeschäfte mit finanziellen Vorgängen ist heutzutage fast immer eine SCHUFA-Selbstauskunft erforderlich. Vom Abschluss eines Handyvertrags, über Miet- und Leasingverträge, bis hin zur Aufnahme von Krediten entscheidet die Auskunftei über die finanzielle Freiheit von Verbrauchern.
Ein fehlerhafter SCHUFA-Eintrag kann versehentlich durch die Übermittlung falscher Daten entstehen. In manchen Fällen vergessen Gläubiger auch, beglichene Forderungen als solche zu kennzeichnen oder melden die Begleichung zu spät. Dann entstehen dem Verbraucher Nachteile, weil negative Einträge den SCHUFA-Score drücken.
SCHUFA-Scores von 97,5 % oder mehr bedürfen keiner Verbesserung, da das Risiko für Zahlungsausfälle als verschwindend gering eingestuft wird. Liegt der Score geringfügig darunter, können Sie Ihre Bonität zum Beispiel wie folgt verbessern: per Vorkasse statt auf Rechnung kaufen, Girokonto nicht wechseln, nicht genutzte Konten schließen, laufende Kredite zuverlässig bedienen und Mahnungen sofort bezahlen.
Die am schwersten zu löschenden SCHUFA-Einträge sind Gerichtsdaten, titulierte Forderungen und Privatinsolvenzen mit Restschuldbefreiung. Neben dem umständlichen Prozedere sind Verbraucher von der Willkür der Gläubiger abhängig. Ohne die Zustimmung Letzterer oder die Ausstellung einer Löschurkunde durch das Amtsgericht sind die Aussichten auf Löschung schlecht. Dann bleibt der Eintrag bis 30 Jahre nach Ende der Verjährungsfrist bestehen.