Startseite Finanztipp Chargeback- der Schutz für Kreditkartenbesitzer
Chargeback – so funktioniert die Rückforderung von Kreditkartenzahlungen
Kreditkarten gelten als DAS Zahlungsmittel der heutigen Zeit. Die neuen hygienischen Vorsichtsmaßnahmen im Einzelhandel, an die wir uns während der anhaltenden Corona-Krise gewöhnen mussten, werden die Entwicklung zum komplett bargeldlosen Zahlungsverkehr nur beschleunigen. Grundsätzlich gilt die Kreditkarte als sicheres Zahlungsmittel.
Ein verantwortungsvoller Umgang minimiert weiterhin die Risiken. Mit der steigenden Nutzung der Kreditkarten steigt jedoch auch das Risiko des Missbrauchs. Die Schäden des Kreditkartenbetrugs liegen jährlich bei über einer Milliarde Euro. In Umfragen gibt jeder fünfte Deutsche an, sehr besorgt zu sein, Opfer eines Kreditkartenbetrugs zu werden. Zum Schutz der Kreditkartenbesitzer wurden Maßnahmen entwickelt, mit denen im Falle eines Missbrauchs Zahlungen storniert und zurückgebucht werden können – das sogenannte Chargeback-Verfahren macht’s möglich.
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Das Chargeback-Verfahren
Das Chargeback-Verfahren dient der Rückbuchung nicht angewiesener Zahlungen mit der Kreditkarte. Unterschiedliche Konstellationen sind denkbar. Wenn einem Unternehmen ein Fehler unterläuft und es aus Versehen mehr Geld von Ihrer Kreditkarte abbucht als es sollte, können Sie das Geld zurückfordern. Auch bei einem Betrug mit Ihrer Kreditkarte können Sie das verloren Geld mit Chargeback zurückfordern. Das Kreditkarten-Unternehmen schreibt Ihrer Kreditkarte den Betrag zu und belastet das Konto des Händlers.
Übrigens bieten alle großen Kreditkarten-Anbieter das Chargeback-Verfahren an. Ganz gleich, ob Sie eine Visa-Kreditkarte, Mastercard oder Amex besitzen – das Chargeback-Verfahren steht Ihnen zur Verfügung.
Gründe für Chargeback
- Betrug
- Fehler bei der Autorisierung
- Fehler im Prozess
- Beschwerden von Kunden
In den meisten Situationen ist eine vorherige Kontaktaufnahme zum Händler notwendig. Zum einen verlangt das Chargeback-Verfahren eine missglückte Verhandlung mit dem Händler. Zum anderen kann es sich aber auch um Missverständnisse oder Versehen handeln, die Sie auf direktem Weg mit dem Händler selbst lösen können, um das offizielle Chargeback-Verfahren gar nicht erst anstoßen zu müssen:
- Zurückgesendete Ware
- Ware nicht erhalten
- Stornierung des Auftrags
- Nachbelastung
- Anderweitige Bezahlung der Rechnung
- Gefälschte oder defekte Ware
Sonderfall Insolvenz
Einen Sonderfall stellt die Insolvenz eines Unternehmens dar. Wenn Sie eine Leistung bereits bezahlt haben und das Unternehmen diese nicht mehr erbringen kann, stellt sich die Frage nach der Rückforderung des Geldes. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine „nicht erhaltene Leistung oder Ware“.
Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede. Bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters unterfällt Ihre Zahlung teilweise der Insolvenzsicherung. Zudem gibt es auch Insolvenzen, bei denen die Beweisführung leicht gelingt. Bei einer Direktbuchung eines Flugs über eine Airline genügen meist wenige Kopien und Fotos, um das Chargeback-Verfahren erfolgreich zu durchlaufen.
Schritt für Schritt das Chargeback-Verfahren durchlaufen
Das Chargeback-Verfahren erfolgt in verschiedenen Schritten. In den meisten Situationen müssen Sie als Verbraucher selbst aktiv werden. Bei einer Rückbuchung sind die folgenden Schritte erforderlich:
- Informieren Sie Ihre Bank über eine nicht autorisierte Abbuchung oder Nutzung Ihrer Kreditkarte. Lassen Sie die Karte bei Betrugsverdacht sperren.
- Ihre Bank wird Ihnen ein Formular ausstellen, mit dem Sie das Chargeback-Verfahren offiziell anstoßen können.
- Reichen Sie das Reklamationsformular ein.
- Untermauern Sie Ihren Antrag mit Beweisen und Belegen. Hat ein Händler Ihnen Geld doppelt abgezogen, sind Zahlungsbestätigungen und Bankauszüge hilfreich.
Innerhalb des sogenannten Chargeback-Zyklus prüft die Bank, ob die Rückbuchung berechtigt ist. Bei Einhaltung der technischen Kriterien erfolgt die Rückbelastung an den Händler. Der Händler kann die Rückbuchung akzeptieren oder seinerseits Beweise einreichen.
Anschließend erfolgt eine Prüfung durch den Kreditkarten-Anbieter. Beim Streitentscheid wird entweder Ihr Konto belastet oder es erfolgt eine Rückerstattung das fälschlicherweise abgebuchten Betrags. Zudem bekommen Sie sämtliche Informationen zur Beilegung des Streits zur Verfügung gestellt.
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Schnelle Reaktion
Wer Opfer eines Missbrauchs geworden ist, sollte schnell handeln. Vorzugsweise prüfen Sie als Kreditkartenbesitzer regelmäßig die Abbuchungen oder zumindest die monatliche Abrechnung. Der Vergleich von Quittungen mit der Kreditkartenabrechnung kann etwaige Diskrepanzen aufdecken. Bei Schwierigkeiten sind Sie in der Beweispflicht. Es lohnt sich somit insbesondere bei hohen Transaktionen, Rechnungen und Belege aufzubewahren.