Was passiert mit einem gemeinsamen Kredit bei einer Trennung?
Sei es zum Hauskauf, zur Finanzierung neuer Möbel oder wegen eines gemeinsamen Urlaubs: Viele Paare nehmen gemeinsam einen Kredit auf. Doch was geschieht mit einem Kredit bei einer Trennung oder Scheidung? Hat nur einer der beiden (Ehe-)Partner seine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt, ist auch nur dieser zur Rückzahlung verpflichtet.
Haben beide den Vertrag unterschrieben, müssen für den Kredit beide Ehepartner nach der Trennung aufkommen. In diesem Fall spricht man von einer gesamtschuldnerischen Haftung. Kann eine der beiden Parteien die Rate nicht zahlen, wird die Bank die Schulden von dem anderen Kreditnehmer einfordern. Bei Schulden aus einem Dispokredit für ein gemeinsames Konto gilt: Beide Ehepartner sind für den Ausgleich der Schulden verantwortlich.