Zweiter Kreditnehmer – mehr als nur ein Helfer
Die allermeisten Kredite im Privatbereich werden von einer Person beantragt. Das bedeutet:
- Es steht nur ein Name im Antrag. Ebenso steht nur dieser Name in den Vertragsunterlagen.
- Für die Berechnung des Kredits, seiner Konditionen, den Zinsen usw. werden nur die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie allgemeine Bonität dieses Antragstellers herangezogen.
- Der Kreditnehmer steht allein in der Pflicht, seinen Teil des Vertrags einzuhalten.
Das gesamte Darlehen wird also auf diese eine Person zugeschnitten. Aus Sicht der Bank lastet deshalb ebenso das gesamte Risiko (etwa für Zahlungsausfälle) nur auf einem einzelnen Kreditnehmer. Dadurch gibt es stets Obergrenzen für die Kreditsumme, die maximale Laufzeit und die Ratenhöhe sowie Untergrenzen für die Konditionen, welche die Bank für den Kredit anbieten kann – etwa hinsichtlich der niedrigstmöglichen effektiven Jahreszinsen.
Hier kommt nun ein zweiter Kreditnehmer ins Spiel. Häufig handelt es sich zwar um Ehe- bzw. Lebenspartner, enge Verwandte oder sehr gute Freunde. Das ist aber absolut kein Muss. Solange diese Person grundsätzlich kreditfähig ist, kann sie ohne Ansicht der Beziehung zum Antragsteller als zweiter Kreditnehmer auftreten.
Fast alles rings um den Kredit erfolgt in dem Fall doppelt. Zwei Namen in Antrag und Vertrag, zwei Bonitätsprüfungen, zwei Verifizierungen, zwei Personen, auf denen die Rechte und Pflichten lasten. Häufig erfolgt allerdings eine Unterteilung: Der ursprüngliche Antragsteller wird als Hauptkreditnehmer bezeichnet, sein „Helfer“ als zweiter Kreditnehmer.