Zweiter Kreditnehmer: Unterstützung für Darlehen

Im Kreditwesen dreht sich alles um Risikominimierung. Ein zweiter Kreditnehmer bedeutet für Banken ein geringeres Risiko für Zahlungsausfälle. Das kann nicht nur die Chancen erhöhen, einen Kredit überhaupt zu bekommen, sondern für günstigere Zinsen sorgen. Dennoch will ein zweiter Kreditnehmer stets wohlüberlegt sein.

Das Wichtigste zum zweiten Kreditnehmer in Kürze

  • Ein zweiter Kreditnehmer bedeutet, ein Darlehen gemeinsam mit einer anderen Person zu beantragen. Es stehen also zwei Namen in Antrag und Vertrag.
  • Zwei Kreditnehmer sind für den Kreditgeber ein verteiltes und dadurch verringertes Risiko für Zahlungsausfälle.
  • Ein zweiter Kreditnehmer muss lediglich volljährig sein und ausreichende Bonität besitzen. Wie sein Verhältnis zum ersten Kreditnehmer aussieht, spielt keine Rolle.
  • Durch das reduzierte Risiko erhöht ein zweiter Kreditnehmer die Chance, ein Darlehen zu erhalten. Hat er eine bessere Bonität als der Solo-Antragsteller, kann ein Kredit sogar generell günstiger werden.

Zweiter Kreditnehmer – mehr als nur ein Helfer

Die allermeisten Kredite im Privatbereich werden von einer Person beantragt. Das bedeutet:

  1. Es steht nur ein Name im Antrag. Ebenso steht nur dieser Name in den Vertragsunterlagen.
  2. Für die Berechnung des Kredits, seiner Konditionen, den Zinsen usw. werden nur die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie allgemeine Bonität dieses Antragstellers herangezogen.
  3. Der Kreditnehmer steht allein in der Pflicht, seinen Teil des Vertrags einzuhalten.

Das gesamte Darlehen wird also auf diese eine Person zugeschnitten. Aus Sicht der Bank lastet deshalb ebenso das gesamte Risiko (etwa für Zahlungsausfälle) nur auf einem einzelnen Kreditnehmer. Dadurch gibt es stets Obergrenzen für die Kreditsumme, die maximale Laufzeit und die Ratenhöhe sowie Untergrenzen für die Konditionen, welche die Bank für den Kredit anbieten kann – etwa hinsichtlich der niedrigstmöglichen effektiven Jahreszinsen.

Hier kommt nun ein zweiter Kreditnehmer ins Spiel. Häufig handelt es sich zwar um Ehe- bzw. Lebenspartner, enge Verwandte oder sehr gute Freunde. Das ist aber absolut kein Muss. Solange diese Person grundsätzlich kreditfähig ist, kann sie ohne Ansicht der Beziehung zum Antragsteller als zweiter Kreditnehmer auftreten.

Fast alles rings um den Kredit erfolgt in dem Fall doppelt. Zwei Namen in Antrag und Vertrag, zwei Bonitätsprüfungen, zwei Verifizierungen, zwei Personen, auf denen die Rechte und Pflichten lasten. Häufig erfolgt allerdings eine Unterteilung: Der ursprüngliche Antragsteller wird als Hauptkreditnehmer bezeichnet, sein „Helfer“ als zweiter Kreditnehmer.

Zweiter Kreditnehmer: Gründe und Vorteile

Es gibt gute Gründe, warum man gemeinsam einen Kredit aufnehmen sollte. Grundsätzlich, weil ein zweiter Kreditnehmer aus Sicht der Bank das Kreditrisiko auf zwei Personen verteilt. Kann beispielsweise der Hauptkreditnehmer eine Rate nicht bezahlen, dann hat die Bank einen vertraglich zugesicherten „zweiten Ansprechpartner“, der die Rate übernimmt. Besonders bedeutend sind hier drei Situationen:

Hinsichtlich Ihres Einkommens und Ihrer monatlich freiverfügbaren Mittel sowie Ihrer Bonität gibt es eine Obergrenze dessen, was Sie sich als einzelner Kreditnehmer leihen können. Alles, was darüber hinausgeht, wäre für die Bank zu riskant. Ein zweiter Kreditnehmer sorgt für andere Verhältnisse. In der Folge kann die Bank einen höheren Kredit vergeben – sie verleiht schließlich an zwei Kreditnehmer.

Ebenfalls basierend auf Ihren persönlichen Voraussetzungen gibt es eine Untergrenze möglicher Konditionen. Da ein zweiter Kreditnehmer das Risiko verringert, kann er sich selbst dann lohnen, wenn der Hauptkreditnehmer eigentlich allein das Darlehen bekäme. Insbesondere in dem Fall, dass die zweite Person eine bessere Bonität hat, sind Banken meist bereit, den Kredit kostengünstiger zu machen. Primär durch reduzierte Zinsen.

Tritt der zweite Kreditnehmer auch nach Vertragsunterzeichnung aktiv auf, indem er die Raten mitbegleicht, wird es insgesamt leichter, den Kredit zu stemmen – und das, obwohl vielleicht eine hohe Rate vereinbart wurde. Das lohnt sich doppelt, denn eine hohe Rate sorgt für rascheres Abzahlen und wird sowieso mit niedrigeren Zinsen honoriert. Der Nachteil: Hierfür kommt in der Praxis meist nur ein zweiter Kreditnehmer infrage, der als Nutznießer des Geldes ein Interesse daran hat, ebenfalls zurückzuzahlen. Beispielsweise ein Ehepartner, der als zweiter Kreditnehmer für ein gemeinsames Auto auftritt.

Zweiter Kreditnehmer: Die Nachteile

Ein zweiter Kreditnehmer ist nicht das Gleiche wie ein Bürge, auch wenn es oft so gesehen wird. Der Bürge tritt nur als Sicherheit für Zahlungsausfälle ein. Der zweite Kreditnehmer kann hingegen deutlich weitergehende Rechte erhalten, je nach Vertragsgestaltung. Außerdem ist er von Anfang an ein Schuldner, wo der Bürge dies erst bei einem Zahlungsausfall wird. In der Praxis kann es deshalb Nachteile haben, ein zweiter Kreditnehmer zu sein:

Bonität

Ein zweiter Kreditnehmer erhält einen SCHUFA-Eintrag über diesen Kredit. Das kann ihm dann zum Nachteil gereichen, wenn er während der Laufzeit ein anderes Darlehen nur für sich aufnehmen möchte. Das gilt nicht zuletzt, weil die Bank seinen bereits bestehenden Status als Kreditnehmer für die Kalkulation des neuen Kredits berücksichtigen muss.

Bindung

Vertrag ist Vertrag. Wer als zweiter Kreditnehmer aussteigen möchte, kann vor einer großen Herausforderung stehen, denn die Bank muss dem zustimmen. Das wird sie jedoch nur tun, wenn der verbliebene Hauptkreditnehmer finanziell in der Lage ist, die noch offene Schuldigkeit sicher allein zu begleichen.

Verpflichtung

Bevor ein Bürge für Schulden haftbar wird, muss die Bank zunächst eine Zahlungsunfähigkeit des Hauptkreditnehmers nachweisen. Ein zweiter Kreditnehmer kann hingegen sofort in die Pflicht genommen werden, sobald es zu einem Zahlungsverzug kommt. Denn vertragsrechtlich ist er dem Hauptkreditnehmer von Anfang an gleichgestellt.

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FAQ: Häufige Fragen zum Thema zweiter Kreditnehmer

Grundsätzlich jeder, der die allgemeinen Voraussetzungen für eine Kreditwürdigkeit erfüllt. Also Volljährigkeit, deutscher Wohnsitz und Konto sowie ausreichende Bonität.

Typischerweise nicht. Das ginge höchstens, wenn diese Person nachweislich über ein großes (liquides) Vermögen verfügt.

Nein. Ein Bürge ist nur ein Sicherheitsgarant. Ein zweiter Kreditnehmer ist dagegen ein vollwertiger Kreditnehmer mit allen Rechten und Pflichten von Anfang an.

Theoretisch ja. Praktisch kommt es jedoch auf die Vertragsgestaltung an.