Wenn sie ein Darlehen aufnehmen möchten oder müssen, kommt bei vielen Verbrauchern die Frage auf, ob sie diesen Kredit von der Steuer absetzen können. Das ist für Privatpersonen jedoch nur in Ausnahmefällen eine Option.
Wenn sie ein Darlehen aufnehmen möchten oder müssen, kommt bei vielen Verbrauchern die Frage auf, ob sie diesen Kredit von der Steuer absetzen können. Das ist für Privatpersonen jedoch nur in Ausnahmefällen eine Option.
Um die Frage zu beantworten, in welchen Fällen man einen Kredit von der Steuer absetzen kann, ist es wichtig, zwischen verschiedenen Kreditarten zu unterscheiden. Dabei steht vor allem der Verwendungszweck im Fokus. Wann also kann man einen Kredit von der Steuer absetzen?
Kredite, die Sie aus rein privaten Zwecken aufgenommen haben, können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sei es für einen Immobilienkauf, einen Autokauf oder einen anderen Verwendungszweck: Private Konsumentenkredite werden vom Finanzamt als normale private Ausgaben behandelt und sind für Ihre Steuererklärung daher irrelevant. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass Sie selbständig sein müssen, um einen Kredit von der Steuer absetzen zu können. Denn bei notwendigen Investitionen mit beruflichem Hintergrund können Sie auch einen privaten Kredit steuerlich absetzen – zumindest teilweise.
Falls es sich um einen privaten Kredit handelt, den Sie für berufliche Zwecke wie eine Aus- oder Weiterbildung aufnehmen, können Sie diesen also unter Umständen steuerlich geltend machen. Dasselbe gilt für Kredite, die Sie im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit für geschäftliche Zwecke aufnehmen. In solchen Fällen kann es sich sogar um ein Auto, um Mobiliar, Elektronik oder andere, auch private Anschaffungen handeln, sofern diese hauptsächlich für die Arbeit genutzt werden. Gegebenenfalls verlangt das Finanzamt hierfür einen entsprechenden Nachweis.
Diese Unterscheidung macht bereits deutlich, wie komplex die Thematik ist, und dass Sie stets im Einzelfall prüfen müssen, ob Sie einen Kredit von der Steuer absetzen können und wenn ja, ob anteilig oder in voller Höhe. Komplizierte Fälle sind beispielsweise Studienhilfen: Das normale BAföG können Sie nicht beim Finanzamt geltend machen, wohingegen Sie das Master-BAföG teilweise als Kredit absetzen und damit Steuern sparen können.
Ähnlich komplex ist die Antwort auf die Frage, ob ein Kredit für einen Hauskauf steuerlich absetzbar ist: Nutzen Sie das Haus rein privat, so ist dies nicht möglich. Verwenden Sie das Darlehen hingegen für ein Arbeitszimmer, für eine Modernisierung oder zur Vermietung, so sind die Zinsen von dem Kredit teilweise steuerlich absetzbar. Deshalb lohnt es sich, vor der Kreditaufnahme einen Steuerberater zu Rate zu ziehen – vor allem bei höheren Kreditsummen.
Achtung: Bei einem Kredit können Sie nur die Zinsen von der Steuer absetzen
Sie können nur in Einzelfällen Kredite von der Steuer absetzen. Wichtig ist dann allerdings zu wissen, dass dies ausschließlich für die Zinsen gilt. Tilgungsleistungen sind also niemals relevant. Berücksichtigen Sie daher bereits bei der Kalkulation, dass Sie nur die Kreditzinsen von der Steuer absetzen können und dies oft nur anteilig.
Nachdem Sie in Erfahrung gebracht haben, ob und in welcher Höhe Sie die Kreditzinsen von der Steuer absetzen können, bleibt nur die Frage nach dem Wie offen. Am einfachsten ist es, für Ihre Steuererklärung einen erfahrenen Steuerberater zu beauftragen, denn für Laien ist die Abgrenzung zwischen den drei Kategorien oft schwierig, wie diese Beispiele verdeutlichen:
Sie können einen Kredit von der Steuer absetzen, wenn Sie damit Einnahmen erzielen. Das bedeutet, dass vor allem gewerbliche sowie berufliche Kredite steuerlich absetzbar sind. Es gibt aber auch Ausnahmefälle, beispielsweise für Immobilienkredite.
Rein private Kredite, beispielsweise Konsumkredite, können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die einzige Ausnahme hierbei sind außergewöhnliche Belastungen, beispielsweise Krankheitskosten.
Nur die Zinsen von einem Kredit sind steuerlich absetzbar, nicht die Tilgungsleistungen. Sondertilgungen können sogar die Steuerlast erhöhen, weshalb Sie vorab gut kalkulieren sollten, ob sich diese lohnen.
Als Betriebsausgaben können Sie einen Kredit von der Steuer absetzen, der bei einem Unternehmen oder als Selbständiger den Gewinn mindert. Werbungskosten mindern hingegen das zu versteuernde Einkommen von Arbeitnehmern, Pensionären sowie Rentnern. Es hängt daher vom Verwendungszweck ab, in welche Kategorie Ihr Kredit fällt.