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Nachdem Sie sich legitimiert haben, erhalten Sie Ihre persönlichen Kontodaten, sowie Ihre Karte und Ihren PIN.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Girokonten gibt es keine Kündigungsfrist, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform und kann per E-Mail oder Fax erfolgen, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich gegenteiliges vermerkt wurde.
- Auch die Bank kann Ihr Girokonto kündigen. Allerdings muss sie Ihnen eine Frist von zwei Monaten einräumen.
Was für die Kündigungsfrist des Girokontos gilt
Fristen, die eingehalten werden müssen
Nach § 675h BGB müssen Sie bei der Kündigung Ihres Girokontos keine Kündigungsfrist beachten. Wurde jedoch im Vertrag eine Frist vereinbart, sollte diese einen Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten.
Kündigt die Bank hingegen Ihr Girokonto, muss sie Ihnen eine angemessene Frist von zwei Monaten bis zur Auflösung einräumen. Bei Vertragsverstößen kann die Bank das Konto auch fristlos kündigen.
Diese Aspekete sind wichtig für die Kündigung
- Negative Salden: Bevor Sie das Konto auflösen können, müssen Sie es zunächst ausgleichen.
- Gemeinschaftskonten: Die Unterschriften der beiden Kontoinhaber müssen im Kündigungsschreiben enthalten sein.
- Schriftliche Form: Damit die Kündigung bearbeitet werden kann, muss sie in schriftlicher Form vorliegen. Nach deutschem Recht bedeutet dies nicht unbedingt per Post. Sie können Ihr Kündigungsschreiben auch via E-Mail oder Fax übermitteln, sofern im Vertrag nicht anderweitiges festgelegt wurde.
- Guthaben: Wenn Ihr Girokonto ein Restguthaben aufweist, können Sie die Bank in Ihrem Kündigungsschreiben anweisen, dieses auf Ihr neues Konto zu überweisen. Geben Sie dabei immer Ihre neue Bankverbindung an.