So sparen Selbstständige bei Altersvorsorge
Selbstständige und Freiberufler haben bis auf wenige Ausnahmen in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente, da die meisten nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Allerdings können sie sich bei der privaten Vorsorge vom Staat fördern lassen.
Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbstständige erhalten bei der privaten Altersvorsorge vom Staat Zuschüsse und andere Vergünstigungen, wenn sie einen Riester-Rentenvertrag haben. Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind von dieser Förderungsform jedoch ausgenommen. Allerdings gibt es genau für diese Zielgruppe mit der Basis-Rente ein anderes Vorsorgeprodukt, das staatlich gefördert wird.
Arbeitszimmer steuerlich absetzen und sparen
Bei der Basis-Rente, im Volksmund nach ihrem „Erfinder“ auch Rürup-Rente genannt, handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung, bei der die Altersvorsorge-Aufwendungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend gemacht werden können. Man ist zudem weitestgehend frei, wann und wie viel eingezahlt werden soll.
Leibrente
Unter einer Leibrente versteht man eine Rentenzahlung, die bis zu einem bestimmten Ereignis – in der Regel bis zum Tod des Rentenempfängers – geleistet wird.
Weiterer Vorteil: Die Aufwendungen für die Rürup-Rente sind Hartz-IV-sicher. Das bedeutet, dass im Falle von längerer Arbeitslosigkeit die Vorsorge mit der Basis-Rente nicht als Vermögen zählt und deshalb auch nicht vorrangig aufgebraucht werden muss, bevor man in den Bezug von Arbeitslosengeld II kommt.
Wie viel steuerlich begünstigt wird
2012 sind 74 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen von höchstens 20.000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig, also 14.800 Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag, in diesem Jahr folglich 29.600 Euro (74 Prozent von 40.000 Euro).
Der Prozentsatz für die steuerliche Abzugsfähigkeit steigt bis 2025 jedes Jahr um zwei Prozent, bis die volle Summe erreicht ist. Im Gegenzug wird die Rentenleistung nachgelagert besteuert, also ab Rentenbeginn.
Der zu versteuernde Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und gilt für die gesamte Bezugsdauer. Wer beispielsweise 2012 in Rente geht, muss 64 Prozent seiner Basis-Rente für die laufende Bezugszeit versteuern. Dieser Prozentsatz steigt bis 2020 je Jahr für den jeweiligen Rentenbeginn um zwei Prozent und ab 2020 bis 2040 um ein Prozent.
Bestimmte Voraussetzungen
Um die steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss vertraglich eine lebenslange, monatliche Leibrente vereinbart sein, die nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird, wenn der Vertrag in 2012 abgeschlossen wurde.
Weitere Bedingungen: Die Leistungsansprüche dürfen weder veräußerbar, kapitalisierbar, veränderbar, übertragbar noch beleihbar sein. Trotzdem kann ergänzend ein Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Schutz vereinbart werden.
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