Schnelle Hilfe auf Reisen
Wer im Ausland eine Panne oder einen Unfall hat und Hilfe benötigt, kann sich nicht darauf verlassen, an jeder Ecke eine Notrufsäule oder ein Telefon vorzufinden. Nicht nur Urlauber, die mit dem Auto unterwegs sind, sollten die wichtigsten Notrufnummern kennen und so Sicherheit für sich und die Familie gewährleisten.
Egal, ob man mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub fährt oder eine Bus- oder Flugreise unternimmt, jedem Reisenden kann auch während der schönsten Zeit des Jahres etwas zustoßen. Das kann ein Unfall, aber auch eine plötzliche Erkrankung sein, und selbst das Risiko, Opfer eines Verbrechens zu werden, ist nicht auszuschließen. Um auch im Ausland schnell Hilfe holen zu können, empfiehlt es sich für alle Urlauber, vor Reiseantritt wichtige Notrufnummern im Handy abzuspeichern und zusätzlich den Reiseunterlagen in Papierform beizulegen.
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Die wichtigste Notrufnummer in Europa ist die 112. Sie ist für alle EU-Länder einheitlich und sowohl vom Handy als auch aus dem Festnetz kostenfrei erreichbar. Oftmals werden die Hilfen hier in mehreren Sprachen angeboten.
Internationale Anlaufstellen
Sinnvoll ist auch, sich die national geltenden Notrufnummern für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst der befahrenen Länder zu notieren und im Handy zu speichern. Diese findet man unter anderem im Internet.
Empfehlenswert ist es für Auslandsreisende zudem, sich vor Reiseantritt über die im Urlaubsland ansässige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu informieren und sich die jeweilige Adresse und Telefonnummer für den Notfall zu notieren. Entsprechende Telefonnummern findet man online auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.
Zur Risikominimierung kann es vorbeugend nützlich sein, sich bereits vor einer Reisebuchung die ebenfalls im Webauftritt des Auswärtigen Amtes aufrufbaren Sicherheitshinweise durchzulesen.
Für Autoreisende
Für Autofahrer ist der von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) betriebene Zentralruf der Autoversicherer (Telefonnummer 0180/25026) hilfreich. Unter dieser Nummer, kann die zuständige Kfz-Versicherung eines in- oder ausländischen Unfallverursachers rund um die Uhr erfragt werden. Zudem wird einem hier der in Deutschland zuständige Schadenregulierer der ausländischen Versicherung genannt.
Der Zentralruf der Autoversicherer ist nach Paragraf 8 Pflichtversicherungs-Gesetz die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Wie die GDV DL betont, ist es sinnvoll, die „Grüne Karte“, die kostenlos von der eigenen Kfz-Versicherung ausgestellt wird, mitzunehmen. Sie bescheinigt das Bestehen des notwendigen Haftpflicht-Versicherungsschutzes nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes.
Hilfreich ist auch die Mitnahme des EU-Unfallberichtes. Damit können im Falle eines Unfalles alle notwendigen Fakten ohne Sprachprobleme erfasst werden, da dieser mehrsprachig sowie europaweit inhaltlich und grafisch identisch gestaltet ist.
Unfallbericht in 29 europäischen Sprachen
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