Kinderspaß mit Lebensgefahr
Die meisten Kinder lieben Wasser und schweben dadurch in Gefahr, ohne es zu ahnen. Selbst niedrige Wasserhöhen können für Kleinkinder lebensgefährlich sein. Ein Teich, ein Planschbecken oder ein Swimmingpool im Garten ziehen Kinder magisch an. Doch selbst eine Regentonne kann schnell zur Gefahr werden.
Während Erwachsene einen kleinen Gartenteich mit 30 Zentimeter Wassertiefe nicht als gefährlich ansehen, kann dies zur tödlichen Bedrohung für kleine Kinder werden.
Wenn Standard-Schutz nicht ausreicht
Eltern sollten daher ihre Sprösslinge nicht aus den Augen lassen, wenn ein Pool, ein Planschbecken, ein Gartenteich oder nur eine Regentonne in der Nähe sind. Dies gilt auch für nahe gelegene Flüsse oder Seen. Denn vor allem Unachtsamkeit und Sorglosigkeit der Eltern sind laut der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) die häufigsten Ursachen für das Ertrinken von Kindern im heimischen Umfeld.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt
Damit ein Garten nicht zur Gefahr für Kinder werden kann, sollten Bottiche und Regentonnen mit abschließbaren Deckeln gesichert sein. Wird das Planschbecken nicht mehr benutzt oder sind die Kinder nicht unter Aufsicht, ist es ratsam, das Wasser abzulassen. Für Schwimmbecken und Gartenteiche gibt es spezielle Schutzgitter, die für mehr Kindersicherheit sorgen. Beispielsweise kann ein direkt unter der Wasseroberfläche angebrachtes reißfestes Netz einen Teich sicherer machen.
Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um Abdeckungen handelt, die leicht abnehmbar sind, da Kinder auch hier daruntergeraten und ertrinken könnten. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme wäre die Umzäunung von Schwimmbecken oder Teichen mit absperrbaren Zugängen. Da Gefahrenquellen wie ein Teich oder ein Bach auch beim Nachbarn oder auf öffentlichem Gelände zu finden sind, sollten Türen und Übergänge zu anderen Grundstücken oder zur Straße so abgesichert werden, dass Kinder sie nicht öffnen oder überklettern können.
Pflichten als Eigentümer und Mieter
Auch Hauseigentümer oder Mieter ohne eigene Kinder müssen sich um eine kindersichere Umgebung bemühen. Ein Eigentümer eines Grundstücks oder auch ein Mieter, der dort wohnt, hat eine sogenannte Verkehrssicherungs-Pflicht auch auf seinem Grundstück. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommen kann.
Daher ist es wichtig, gegebenenfalls ein im Garten stehendes Schwimmbecken, einen Gartenteich oder auch eine Regentonne so abzusichern, dass keine Gefahr besteht, wenn Kinder unbemerkt auf das Grundstück gelangen.
Das Problem der Haftung
Da trotz aller Vorsicht immer etwas passieren kann, sollten Grundstücks- und Hauseigentümer einen ausreichenden Haftpflichtschutz, beispielsweise in Form einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice haben. Zum einen leistet die Versicherung, wenn durch ihr Haus oder auf ihrem Grundstück andere Personen zu Schaden gekommen sind, beispielsweise durch einen umgefallenen Baum, einen herabfallenden Dachziegel oder weil ein Kind in ihren Teich gefallen ist.
Zum anderen wehrt eine solche Versicherung auch unberechtigte Ansprüche ab. Bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus kann dieser Versicherungsschutz bereits in der Privathaftpflicht-Police des Eigenheimbesitzers enthalten sein.
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