Jedem Mieter kann ein Malheur passieren
Wer als Mieter einen Schaden in der Wohnung anrichtet, haftet gegenüber seinem Vermieter. In der Regel ist ein Mieter über seine Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn er seine Mietwohnung versehentlich beschädigt. Allerdings ist darauf zu achten, dass der Schutz auch für größere Schäden ausreicht.
Schäden an gemieteten Wohnungen oder Häusern, die der Versicherte für eigene Wohnzwecke nutzt, sind standardmäßig in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Meistens gilt für diesen Mietsachschadenschutz eine kleinere Deckungssumme als für die übrigen versicherten Risiken, manchmal weniger als 100.000 Euro.
Wenn Standard-Schutz nicht ausreicht
Erstattet werden in der Regel nur Schäden an der Bausubstanz oder an fest mit der Wohnung verbundenen Gegenständen wie Einbauschränken, Waschbecken und Parkettfußböden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nicht vorsätzlich verursacht hat.
Abnutzung ist nicht versichert
Beschädigung des gemieteten Inventars ist oftmals ausgeschlossen. Auch Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung und Glasschäden werden nicht ersetzt. Einige Versicherer bieten gegen Aufpreis zusätzlichen Schutz zum Beispiel für den Verlust von Schlüsseln einer zentralen Schließanlage.
Die Deckungssumme für Mietsachschäden sollte so hoch sein, dass auch ein Totalschaden durch Feuer beglichen werden kann. Faustregel: 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche reichen in aller Regel aus. Allerdings ist diese Wertangabe in besonders begehrten Regionen, wie beispielsweise in München, oft zu niedrig. Hier kann der Quadratmeterpreis leicht beim Doppelten oder noch mehr liegen. Genauere Informationen liefert oft der Immobilienpreisspiegel der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.
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