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Gut behütet in der Freizeit

Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Doch gerade hier greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Die Versicherungswirtschaft hat dieses Problem erkannt und bietet diverse Lösungen dazu an.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die sich während einer Tätigkeit, welche im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung stehen, ereignen oder die auf dem Hin- beziehungsweise Heimweg zur Arbeits- oder Unterrichtsstätte passiert sind. Doch gerade in der Freizeit, also in der Zeit, in der sich die meisten Unfälle ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Begrenzter Schutz

Die Abgrenzungen, was beispielsweise noch als Wegeunfall gilt und was nicht, sind rigide. Ein kleiner Umweg zum nächstgelegenen Einkaufsladen während der Heimfahrt von der Schule oder der Arbeitsstelle verwirkt schon den gesetzlichen Unfallschutz, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen.

Doch auch wenn der gesetzliche Schutz greift, sind die Leistungen begrenzt. Führt der Unfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad zwar eine Rente, allerdings beträgt die Vollrente bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes.

Kann man aufgrund der Unfallfolgen zwar seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen, ist aber immer noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit einsetzbar, steht den nach dem 1. Januar 1961 Geborenen keine gesetzliche Rente zu.

Lösungen für Kinder und Erwachsene


Die private Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche Lösungen an, um einen fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutz abzusichern. Zu nennen sind unter anderem eine private Unfallversicherung. Diese greift im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr. Zudem kann die Höhe der Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall individuell passend gewählt werden.

Speziell für Kinder empfiehlt sich eine Kinder-Invaliditäts-Versicherung, die nicht nur bei einem Unfall sondern auch bei einer Krankheit eine vereinbarte Leistung – beispielsweise im Falle einer Invalidität eine Rente, eine einmalige Geldsumme oder eine Kombination aus beidem – auszahlt. Die Versicherungssummen sind frei wählbar.

Für Erwachsene gibt es für die Einkommensabsicherung im Falle, dass nach einem Unfall oder einer Krankheit dauerhaft kein Beruf mehr ausgeübt werden kann, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung. Eine Krankentagegeld-Versicherung kann helfen, mögliche Einkommenslücken aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit abzusichern.

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