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26.03.2010, 15:02
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Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 47
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Arbeiten trotzdem man krankgeschrieben ist?
Hallo,
Folgendes Problem:
Ich bin zwar krankgeschrieben, fühle mich jedoch nicht so schlecht, dass ich nicht doch morgen arbeiten könnte. Da Not am Mann ist, hat man mich gefragt, ob ich nicht doch kommen könnte. Von mir aus, wäre das ok, aber ich bin unsicher wegen der Versicherung - was ist, wenn mir etwas passiert, wenn ich trotz Krankschreibung arbeite?
Was meint ihr?
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29.03.2010, 14:53
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 110
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Bei einer einfachen Krankschreibung ist das egal.
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30.03.2010, 14:39
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Benutzer
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Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 47
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Sicher? Na da bin ich erleichtert. Ich war nämlich Arbeiten. Passiert ist mir nichts, aber für die Zukunft ist da sgut zu wissen.
Danke! :)
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30.03.2010, 14:47
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 110
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Ja, sicher. Nur bei einem Beschäftigungsverbot darfst du definitiv nicht arbeiten.
Oder wenn du ärztlich verordnet nur 5 kg heben darfst, dich dann aber an 10 kg verhebst, versagt dir die Versicherung die Zahlung.
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16.04.2010, 14:26
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Benutzer
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Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 47
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Keine Sorge, wenn ich wirklich gesundheitlich eingeschränkt wäre, würde ich keinesfalls arbeiten. :)
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04.04.2011, 09:54
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 31.03.2011
Beiträge: 2
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Haha, genau
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26.10.2011, 03:16
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 26.10.2011
Beiträge: 5
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Die Versicherung zahlt also sicher, wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht? ich meine, ursprünglich war es mal vorgesehen, nur krankzuschreiben, wenn man auch krank ist. Wenn dann durch die Krankheit die Konzentration nachlässt oder anderweitiges, dann ist es eigentlich ja fahrlässig.
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26.10.2011, 07:45
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 110
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Zitat:
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Zitat von Finnka
Wenn dann durch die Krankheit die Konzentration nachlässt oder anderweitiges, dann ist es eigentlich ja fahrlässig.
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Und wenn die Konzentration des Arbeitnehmers nachlässt, weil er kränkelt, aber nicht zum Arzt gegangen ist und nicht krank geschrieben wurde? *kopfschüttel*
Zitat:
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Zitat von Alex Pistauer/UKH
Beschäftigungsverbot während der Krankschreibung – ein Irrglaube
...
... Fakt ist jedoch, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot beinhaltet. Vielmehr bescheinigt der Arzt nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ohne dass dieser Zeitraum auch tatsächlich voll ausgeschöpft werden muss. ...
...
... Entgegen weit verbreiteter Meinungen besteht deshalb auch dann Versicherungsschutz, wenn ein Mitarbeiter trotz Krankschreibung seine Arbeit vorzeitig wieder aufnimmt. Auch wenn sich dann der Gesundheitszustand wieder verschlechtern sollte, bleibt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ebenso wie in der Krankenversicherung erhalten. ...
...
... Auch wenn keine versicherungsrechtlichen Nachteile zu befürchten sind, ist der Arbeitgeber dennoch aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, für den Erhalt der Gesundheit seiner Mitarbeiter Sorge zu tragen. Aus diesem Grund sollte er jeweils prüfen, ob der Mitarbeiter, der vorzeitig seine Arbeit aufnimmt, tatsächlich den Eindruck macht, wieder einsatzfähig zu sein. Ist dies der Fall, kann er sofort wieder beschäftigt werden.
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Nachzulesen im Magazin der Unfallkasse Hessen. http://www.ukh.de/informationen/info...inform-1-2010/
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01.02.2012, 15:28
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 4
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Danke für den tollen Hinweis. Bin schon einige Jahre in der Arbeitswelt unterwegs und wusste bislang nicht, dass es versicherungstechnisch so unproblematisch ist, krank arbeiten zu gehen
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