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Fristen für neue Wohngebäudeversicherung
Guten Morgen,
ich habe eine Frage zum Thema Wohngebäudeversicherung nach dem Bezug unseres neuen Eigenheims vor kurzem. Ich bin mit der Versicherung der vorherigen Eigentümer nicht so glücklich und würde daher gerne einen neuen Vertrag abschließen. Ich habe gehört, dass es dafür aber bestimmte Fristen nach dem Einzug gibt. Weiß da vielleicht jemand mehr zu? Vielen Dank im Voraus. Volker |
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Hallo Volker,
wie lange wohnt ihr denn schon in dem neuen Heim? Oder viel mehr, ab wann ist das Haus offiziell auf euch eingetragen, weil das eher der relevante Ausgangspunkt ist und sich die Frist danach berechnet. Gruß, A. Maars |
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Hallo Volker,
na, wenn das schon so lange her ist, dann wird das wohl nichts. Normalerweise muss der Versicherungswechsel spätestens 4 Wochen nach der Umschreibung im Grundbuch erfolgen. Prüf das doch noch mal genau, aber der Zug scheint wohl abgefahren. Gruß, A. Maars |
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| Stichworte |
| fristen , wohngebäudeversicherung |
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