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Rechtsschutzversicherung - wann abschließen im Schadensfall?
Hallo,
ich wollte fragen, ob mir jemand sagen kann, wann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen muss, damit Sie auch zahlt, wenn ein bestimmter Fall ansteht. Ich stehe derzeit im Streit wegen einer ausstehenden Zahlung bei einem privaten Kaufgeschäft. Ich denke nun daran den Anwalt einzuschalten. Wenn ich jetzt noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließe, würde die dann auch noch für die Anwaltskosten und eventuell anfallen Prozess kosten und Gerichtskosten aufkommen? Vielen Dank für eure Rückmeldung. |
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Zitat:
Als Faustregel gilt: 3 Monate nach Abschluss der Versicherung darf erst was ins Rollen kommen, was dann auch abgedeckt ist. Akute Fälle sind meistens schon vorher abgedeckt, genaueres findet sich dazu im Kleinstgedruckten der einzelnen Versicherungen. |
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| Stichworte |
| anwaltskosten , gerichtskosten , rechtsschutzversicherung |
| Themen-Optionen | |
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