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wer haftet bei einem Unfall während der Probefahrt?
Meine Tochter hat bei der Probefahrt mit einem Auto einen kleinen Unfall gebaut. Nichts gravierendes, aber ein winziger Blechschaden ist entstanden.
Wer haftet nun dafür? |
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Normalerweise einigt man sich mit dem Händler vor der Fahrt, wer im Falle eines Falles haftet.
Wenn das nicht passiert ist und es ist ein gescheiter Händler, passiert deiner Tochter dank "stillschweigender Haftungsfreistellung" nichts, weil die Probefahrten mehr oder weniger mit abgedeckt sind. Ist der Händler kein vorausschauender und/oder netter Mensch, haftet deine Tochter für die Schäden am Auto und der Händler für die Schäden, die durch das Auto verursacht wurden. Die Versicherung deiner Tochter wird für den Schaden aber nicht aufkommen, da es sich ja um eine geliehene bzw. gemietete Sache handelt. |
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