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Wann muss man einen Schaden melden?
Wann muss man einen Schaden der Versicherung eigentlich melden? Wenn er entstanden ist oder wenn er behoben werden muss?
Unser Hund hat zum Beispiel heute eine unserer Türen 'verschönert'. Gut, der Schaden ist jetzt ohnehin nicht so groß, als dass ich dafür die Versicherung in Anspruch nehmen würde. Aber wenn ich es müsste, reicht es dann, das zum Auszug der Versicherung zu melden, wenn die Tür ersetzt werden muss? Oder wäre ich verpflichtet, das jetzt schon zu dokumentieren? Ich meine, schummeln kann man ja immer, aber wie sieht es rein rechtlich aus? |
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Also soweit ich weiß muss man den Schaden melden wenn er entstanden ist. Sonst hat man nachher Probleme nachzuweisen wann und aus welchem Grund er entstanden ist. Wenn viel Zeit dazwischen liegt können ja noch weitere Schäden aus ganzen anderen Ursachen dazukommen. Z.B. dass der Hund der Nachbarn auch nochmal an der Tür zu gange war.
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Ich bin kein Experte, aber ich würde einen Schaden innerhalb einer Woche oder so melden. So geht man auf Numemr Sicher, dass nicht zu viel Zeit verstreicht und man am ENde keine Kohle mehr zu Gesicht bekommt. ALso lieber fälschlich zu früh als zu spät, doer?
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Also dem "lieber fälschlich zu früh als zu spät" kann ich nicht ganz zustimmen. Man sollte sich schon im klaren sein, ob ein Schaden vorhanden ist bevor man einen meldet. Ansonsten ist es schnell ein Versicherungsbetrug und man bekommt mächtig Probleme.
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Naja, vorhanden ist der Schaden ja. Er muss nur noch nicht ersetzt bzw. behoben werden. Wäre auch dumm gewesen, das schon zu tun, da inzwischen neue Kratzer hinzugekommen sind.
Unser 'Herr Kaiser' meinte übrigens, es reiche, den Schaden vor dem Auszug zu melden. Ist bei gemieteten/geleasten Autos auch nicht anders. Da werden dann bei Rückgabe alle Kratzer und Dellen gemeinsam erfasst und der Versicherung gemeldet. Die würden auch sicher in eine persönliche Krise geraten, wenn man wegen jedem Steinchen extra anruft und den Schaden dokumentieren lässt. |
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Zitat:
Selbstverständlich gehe ich bei meiner Aussage davon aus, dass ein Schaden vorhanden ist. Ohne sicher zu sein, dass ein Schaden existiert, melde ich auch keinen meiner Versicherung. Natürlich ist das Versicherungsbetrug. Mit "lieber fälschlich zu früh", meinte ich natürlich, dass man den Schaden auch dann sofort melden soll, wenn eigentlich noch einige Zeit Spielraum für die Meldung vorhanden wäre. |
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| haftpflicht , hausrat , schadensfall |
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