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  1. #1
    Gwen ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    01.02.2012
    Beiträge
    13

    Versicherung kurz nach Abschluss wieder kündigen?

    Hallo an alle,

    meine Freundin hat sich vor ein paar Tagen von einem Versicherungsvertreter eine überteuerte Versicherung andrehen lassen... ich möchte keine Namen nennen...aber so etwas habe ich noch nicht erlebt. Dieser nette Mann im Anzug hat meine Freundin derart eingelullt (bzw. sie hat sich einlullen lassen ...), dass sie den Versicherungsvertrag direkt unterschrieben hat und als ihr bewusst wurde, dass sie den geforderten monatlichen Betrag gar nicht stemmen kann, wollte sie ihre Zusage widerrufen - doch der nette Versicherungsmann ist nicht mehr erreichbar.
    Und nun meine Frage:

    Welche Fristen gelten generell zur Widerrufung eines Versicherungsvertrages? Und wie kommt sie aus der Nummer ungeschoren wieder raus?

    Danke schon mal für eure Hilfe!

  2. #2
    Dagobert ist offline Moderator
    Registriert seit
    08.02.2012
    Beiträge
    28
    Hallo Gwen,

    generell gilt: eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und mit der eigenen Unterschrift versehen werden. Dazu sollte sie mit Empfangsbestätigung, also via Fax oder Einschreiben eingereicht werden. Dazu kann es nicht schaden in dem Schreiben eine schriftliche Kündigungsbestätigung anzufordern.

    In diesem Fall kann deine Freundin von dem Widerrufsrecht gebraucht machen, insofern noch nicht zu viel Zeit vergangen ist. Bis auf wenige Ausnahmen gilt dieses Recht auf Rückzug für Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen und bei anderen Verträgen zwei Wochen. Diese wird vertraglich in der Widerrufsbelehrung geregelt.

    Dazu sollte man wissen, dass man allgemein zwischen 2 verschiedenen Vertragsabschlüssen unterscheidet:

    • Vertragsabschluss nach Antragsmodell
      alle wichtigen Informationen, wie Versicherungsbedingungen, Fristen, Widerrufsrecht usw., liegen dann schon beim Unterzeichnen des Vertrages vor und die Frist zur Widerrufung beginnt nach Erhalt des Versicherungsscheins
    • Vertragsabschluss nach Invitatiomodell
      Das ist eigentlich erst ein Antrag auf einen Vertragsabschluss, bei dem der potentielle Kunde dem Versicherer für die gewünschte Versicherung relevanten Informationen bereitstellt, auf deren Grundlage ihm ein Versicherungsangebot erstellt wird. Dieses Angebot kann dann auch innerhalb einer geregelten Frist abgelehnt werden.

    Also sollte sich deine Freundin beeilen, um den ungewünschten Vertrag ohne Risiko rückgängig machen zu können.
    Ich hoffe euch weitergeholfen zu haben.

    LG
    Dagobert

  3. #3
    ClaraJohanna ist offline Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    08.10.2009
    Beiträge
    114
    Ich hatte mal einen, der 'auf Verdacht' geklingelt hat (also ohne Vorankündigung oder gar Bestellung meinerseits). Den habe ich reingelassen, damit er mir in Ruhe erzählen kann, was er mir andrehen will. Da mir das dann nicht zugesagt hat, habe ich ihm gesagt, das wäre ja alles schön und nett, aber Haustürgeschäfte würde ich grundsätzlich nicht machen. "Aber wir sind ja jetzt nicht mehr an der Haustür" war seine Antwort - und er war auch schwer aus der Wohnung zu kriegen.

    Seitdem darf keiner mehr rein.

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