|
Hallo Rehbach,
wenn du irgendwann mal wieder fest angestellt bist, musst du auch wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Von der Versicherungspflicht befreit bist du dann erst wieder nach den o. ä. ertragreichen Jahren.
So könntest du dich z.B. auch bei dir selber einstellen. Dann müsstest du dich nur versicherungspflichtig beschäftigen und wärst damit auch wieder in der GKV.
|