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Zitat von Finnka
Wenn dann durch die Krankheit die Konzentration nachlässt oder anderweitiges, dann ist es eigentlich ja fahrlässig.
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Und wenn die Konzentration des Arbeitnehmers nachlässt, weil er kränkelt, aber
nicht zum Arzt gegangen ist und
nicht krank geschrieben wurde? *kopfschüttel*
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Zitat von Alex Pistauer/UKH
Beschäftigungsverbot während der Krankschreibung – ein Irrglaube
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... Fakt ist jedoch, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot beinhaltet. Vielmehr bescheinigt der Arzt nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ohne dass dieser Zeitraum auch tatsächlich voll ausgeschöpft werden muss. ...
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... Entgegen weit verbreiteter Meinungen besteht deshalb auch dann Versicherungsschutz, wenn ein Mitarbeiter trotz Krankschreibung seine Arbeit vorzeitig wieder aufnimmt. Auch wenn sich dann der Gesundheitszustand wieder verschlechtern sollte, bleibt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ebenso wie in der Krankenversicherung erhalten. ...
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... Auch wenn keine versicherungsrechtlichen Nachteile zu befürchten sind, ist der Arbeitgeber dennoch aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, für den Erhalt der Gesundheit seiner Mitarbeiter Sorge zu tragen. Aus diesem Grund sollte er jeweils prüfen, ob der Mitarbeiter, der vorzeitig seine Arbeit aufnimmt, tatsächlich den Eindruck macht, wieder einsatzfähig zu sein. Ist dies der Fall, kann er sofort wieder beschäftigt werden.
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Nachzulesen im Magazin der Unfallkasse Hessen.
http://www.ukh.de/informationen/info...inform-1-2010/