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Wann muss man einen Schaden melden?
Wann muss man einen Schaden der Versicherung eigentlich melden? Wenn er entstanden ist oder wenn er behoben werden muss?
Unser Hund hat zum Beispiel heute eine unserer Türen 'verschönert'. Gut, der Schaden ist jetzt ohnehin nicht so groß, als dass ich dafür die Versicherung in Anspruch nehmen würde.
Aber wenn ich es müsste, reicht es dann, das zum Auszug der Versicherung zu melden, wenn die Tür ersetzt werden muss? Oder wäre ich verpflichtet, das jetzt schon zu dokumentieren? Ich meine, schummeln kann man ja immer, aber wie sieht es rein rechtlich aus?
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